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   OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21   

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OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21 (https://dejure.org/2021,20072)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.06.2021 - 12 U 36/21 (https://dejure.org/2021,20072)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 12 U 36/21 (https://dejure.org/2021,20072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - fehlende Fahrtauglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit Krankheitsbedingte Sehschwäche Darlegungs- und Beweislast für eine Berufsunfähigkeit nach Beginn eines Versicherungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2021, 703
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Den Kläger trifft als Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast, dass die behauptete Berufsunfähigkeit erst nach Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetreten ist; Unklarheiten darüber, ob schon in vorvertraglicher Zeit ein dauerhafter gesundheitsbedingter Ausschluss der Fähigkeit zur Berufsausübung vorgelegen hat, gehen damit zu seinen Lasten (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rn. 83; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - I-6 U 92/17, juris Rn. 17; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl., Kapitel 4 Rn. 230).

    Es ist zu berücksichtigen, dass vom Versicherungsnehmer keine unzumutbaren Beweise verlangt werden dürfen, die seinen Versicherungsschutz aushöhlen würden (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rn. 84, 89); zur Frage der Raubbauarbeit sind strenge Maßstäbe anzulegen (Lücke, in: Prölss/Martin, VVG , 31. Aufl., § 172 Rn. 31).

    Einem Versicherungsnehmer ist eine Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit dann nicht zuzumuten, wenn diese nachweislich bereits zu weitergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat oder solche Schäden ernsthaft zu erwarten sind (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rn. 85).

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Unter welchen Voraussetzungen ein überobligationsmäßiges Verhalten des Versicherten vorliegt, lässt sich nicht allgemein sagen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, juris Rn. 11).

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Ausübung des Berufs auf überobligationsmäßigem Verhalten des Klägers beruht hat und er etwa durch die fortdauernde Berufstätigkeit seinen Gesundheitszustand verschlechtert, andere Opfer gebracht hat oder die Hilfe und das Wohlwollen Dritter in Anspruch nehmen musste (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, juris Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 19.05.1982 - 12 U 190/81

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs einer Grundschullehrerin auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Es ist weder aus subjektiver Sicht des Klägers noch unter Berücksichtigung der objektiven Umstände erkennbar, dass der Kläger mit seinem Verhalten seine gesundheitliche Substanz aufgezehrt hätte (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 1982 - 12 U 190/81, VersR 1983, 281 ).
  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1930/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Insoweit bedarf es zumindest hinreichend konkreter Umstände, um das in der faktischen Ausübung liegende und gegen eine Berufsunfähigkeit sprechende Indiz zu entkräften (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15. Januar 1999 - 10 U 1930/97, juris Rn. 36; OLG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 5 U 82/86, r + s 1987, 296).
  • OLG Köln, 18.12.1986 - 5 U 82/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Insoweit bedarf es zumindest hinreichend konkreter Umstände, um das in der faktischen Ausübung liegende und gegen eine Berufsunfähigkeit sprechende Indiz zu entkräften (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15. Januar 1999 - 10 U 1930/97, juris Rn. 36; OLG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 5 U 82/86, r + s 1987, 296).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Letzteres kann der Fall sein, wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligationsmäßig erweist oder wenn andere mit der Gesundheitsbeeinträchtigung in Zusammenhang stehende oder zusammenwirkende Umstände in der Gesamtschau ergeben, dass dem Versicherungsnehmer die Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - IV ZR 5/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Dabei kann zu Gunsten der Beklagten unterstellt werden, dass der Kläger - anders als mit der Berufungsbegründung behauptet - auch bereits im Jahr 2002 bei seiner beruflichen Tätigkeit als Gebietsverkaufsberater auf regelmäßige Autofahrten angewiesen war, so dass sich die Fahrten als untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs dargestellt haben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Allein Zweifel an der "rechtlichen Unmöglichkeit", den bisherigen Beruf weiterhin auszuüben - hier durch die fehlende Fahrtauglichkeit -, genügen für die Annahme einer Berufsunfähigkeit nicht (vgl. zur Unmöglichkeit wegen Eintritt in den Ruhestand BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, juris Rn. 25).
  • OLG Hamm, 11.12.2017 - 6 U 92/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich sog. mitgebrachter Berufsunfähigkeit in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Den Kläger trifft als Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast, dass die behauptete Berufsunfähigkeit erst nach Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetreten ist; Unklarheiten darüber, ob schon in vorvertraglicher Zeit ein dauerhafter gesundheitsbedingter Ausschluss der Fähigkeit zur Berufsausübung vorgelegen hat, gehen damit zu seinen Lasten (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rn. 83; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - I-6 U 92/17, juris Rn. 17; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl., Kapitel 4 Rn. 230).
  • OLG Nürnberg, 27.02.1992 - 8 U 2577/91

    Vereinbarung der vorvertraglichen Berufsfähigkeit bei ausschließlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21
    Die unveränderte Ausübung des Berufs stellt dabei regelmäßig ein Indiz dafür dar, dass beim Versicherten keine Berufsunfähigkeit vorliegt (Baumann, in: Bruck/Möller, VVG , 9. Aufl., § 172 Rn. 173; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Februar 1992 - 8 U 2577/91, NJW-RR 1992, 673 ; Lücke, in: Prölss/Martin, VVG , 31. Aufl., § 172 Rn. 31).
  • LG Köln, 09.03.2023 - 30 O 137/22
    Die Beklagte ist auch Dritte i. S. d. § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 20; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2022 - 12 U 36/21) und nicht etwas Repräsentantin des Versicherungsnehmers.

    Die Klägerin verstößt mit ihrer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus übergegangenem Recht nicht gegen Treu und Glauben, auch nicht im Hinblick auf die von ihr erteilte Deckungszusage (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 23; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2022 - 12 U 36/21).

    Denn die Klägerin ist aus dem Versicherungsverhältnis allein gegenüber ihren Versicherungsnehmern berechtigt und verpflichtet, nicht jedoch gegenüber der Beklagten (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 23; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2022 - 12 U 36/21).

    Von daher ist der Klägerin im Verhältnis zur Beklagten auch kein Mitverschulden anzulasten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.12.2022 - 12 U 36/21).

    Ein Rechtsanwalt erfüllt daher seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis nicht dadurch, dass er ohne vorhergehende Beratung des Mandanten eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers erwirkt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.12.2022 - 12 U 36/21).

    Klärt ein beauftragter Rechtsanwalt den Mandanten nicht über die Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung auf und rät er ihm von der Erhebung einer Klage (bzw. hier Einlegung der Berufung) nicht ab, so besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant für den Fall, dass der Rechtsanwalt ihm gegenüber seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hätte, keinen Auftrag zur Erhebung der Klage (bzw. hier Einlegung der Berufung) erteilt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021 - IX ZR 165/19, juris, Rn. 39; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2022 - 12 U 36/21; OLG Köln, Urt. v. 23.05.2019 - 24 U 123/19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.07.2015 - 9 U 102/14; OLG Hamm, Urt. v. 18.02.2016 - 28 U 73/15 und Urt. v. 23.08.2016 - 28 U 57/15).

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Unter welchen Voraussetzungen ein überobligationsmäßiges Verhalten des Versicherten vorliegt, lässt sich nicht allgemein sagen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; OLG Karlsruhe, RuS 2021, 703).
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